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Prof. Dr. Ulrich Müller-Funk

Seit ihrer Propagierung durch M. Nigrini in den USA um 1990, hat die Ziffernanalyse in unterschiedlicher Form auch hierzulande bei Finanzämtern, Prüfern, Firmen etc. Einzug gehalten. Auffällig ist, dass deren Einsatz oft den Charakter einer Glaubensfrage annimmt, ihr jedoch nur selten eine Plausibilitätsprüfung o.ä. vorausgeht. Für eine solche existieren durchaus rationale Ansatzpunkte.

Beispielsweise ist Benfords Gesetz an die multiplikative Struktur der Zahlen gekoppelt und daher dann ein möglicher Kandidat für eine Ziffernanalyse, wenn die untersuchten Zahlenreihen eben auch multiplikativ fortgeschrieben werden. Für additiv entstehende Zahlenreihen (wie Umsätze) dagegen kann – gewisse Teilbarkeitsbedingungen vorausgesetzt – eine Laplaceverteilung der letzten Ziffern fallweise gerechtfertigt werden. Hinzu kommt, dass Ziffernanalysen die Entstehung des Untersuchungsmaterials auch sonst in Betracht ziehen müssen (Gebrochene Preisgestaltung, extern gegebene Schranken, Zufallssummen, Veränderung der Ziffernhäufigkeiten durch Buchungsprozesse, ...).

Ein weiterer Gesichtspunkt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen nach denen etwa Finanzämter arbeiten müssen und die einige zunächst harmlos erscheinende statistische Ansätze ausschließt. Ziel des Vortrages ist es, einen Art Ordnungsrahmen vorzustellen, mit dem die Gültigkeit einer Ziffernanalyse glaubhaft gemacht werden kann.