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Der Verein hat den Zweck, Wissenschaft, Hochschulausbildung und Praxis auf allen Gebieten der digitalen Datenanalyse in den Bereichen Interne Revision, Wirtschaftsprüfung, Steuerrecht, Controlling und betriebswirtschaftlichen Prozessoptimierung zu fördern. Das geschieht vor allem durch Ideelle und finanzielle Unterstützung der Lehre und Forschung an der Fakultät für Angewandte Wirtschaftswissenschaften – School of Management der Technischen Hochschule Deggendorf durch

  • Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen zugunsten derjenigen Abteilungsbibliotheken, die einschlägige Literatur zu diesen Themenbereichen sammeln,
  • Finanzierung von Forschungsprojekten,
  • Finanzierung von Gastvorträgen, Lehraufträgen, Doktoranden-, Diplomanden-, Bachelor- und Masterarbeiten sowie studentischen Hilfskräften; diesbezüglich ist er ein Förderverein i.S.v. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der Technischen Hochschule Deggendorf verwendet.

Pflege des wissenschaftlichen und beruflichen Kontaktes zwischen Studierenden, Mitgliedern der Technischen Hochschule Deggendorf und anderen Hochschulen, Angehörigen der wirtschaftsprüfenden, steuerberatenden und beratenden Berufe und Vertretern aus Unternehmungen und Organisationen der internen Revision, dem Rechnungswesen, dem Controlling, der Finanz- und Steuerabteilungen sowie der Finanzverwaltungen.

Darstellung der Bedeutung der digitalen Datenanalyse als Prüfungsunterstützung der internen Revisoren, der Wirtschaftsprüfer, der Steuerberater, zur Datenverifikation im Controlling und insbesondere für die Berufschancen von Hochschulabsolventen der Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaft gegenüber denjenigen Personen und Gremien, die für Strukturentscheidungen an Hochschulen und für die Ausschreibung und Besetzung von Hochschullehrerstellen zuständig sind oder die auf solche Entscheidungen Einfluss ausüben können.

Veranstaltung von Vorträgen zu Fragen der digitalen Prüfungsunterstützung, mit denen insbesondere das Gespräch zwischen Wissenschaft und Praxis vermittelt werden soll. Der Verein darf sich zur Erfüllung seiner Aufgaben auch einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit er die Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann oder will. 

Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Dritten Abschnitts des Zweiten Teils der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Es dürfen keine Personen durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.