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In diesem Jahr gibt es mehrere Hauptvorträge sowie drei Vortragsreihen. Alle Vorträge einer Vortragsreihe finden jeweils parallel statt, um so in kleinen Gruppen einen intensiven Erfahrungsaustausch aus den Projekten an die Teilnehmer zu ermöglichen.

 

Bilanzdelikte - ein Phänomen des 21. Jahrhunderts? - zwischen Technik und Lebenserfahrung -

Prof. Dieter Kempf

Beraterhaftung bei Bilanz- und Subventionsbetrug – Erkennen von Wirtschaftskriminalität

Dr. Henning Herzog

  • Rechtlicher Überblick hinsichtlich der Beraterhaftung von Steuerberatern undWirtschaftsprüfern im Zusammenhang mit Bilanzdelikten
  • Arten und strafrechtliche Behandlung des Subventionsbetruges anhand von Praxisfällen
  • Einordnung der Bilanzmanipulationen in die Wirtschaftsdelikte
  • Arten von Fraud / Bilanzmanipulationen versus Bilanzpolitik, Maßnahmen der Bilanzgestaltung
  • Praxisbeispiele von Manipulationen in der Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
  • Red Flags als Frühwarnindikatoren im Zusammenhang mit Bilanz- und Subventionsbetrug

Bilanzrating und Branchenbenchmarks als Instrument zur Risikoerkennung im Püfungsprozess

Prof. Dr. Harald Krehl, Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge

  • Bei quantitativen Methoden sind die modernen Verfahren der Jahresabschlussanalyse Standard im Bereich des Unternehmensratings
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge hat diese Verfahren bereits vor über 10 Jahren für den wirtschaftsprüfenden Berufsstand empfohlen.
  • "Branchenbenchmarks" bei Branchenrisikoerkennung und relativierten Unternehmensbeurteilung
  • Wirkungen unter IFRS-Einfluss

Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und Geldwäscheprävention im Rahmen der Abschlussprüfung

Dr. Eckhard Ott

  • Rechnungslegung kann aufgrund von Unterschlagungen und Bilanzmanipulationen wesentliche Fehler aufweisen
  • Angemessene Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers bei der Durchführung der Abschlussprüfung
  • Wirtschaftsprüfer unterliegen als Adressaten des Geldwäschegesetzes bestimmten Pflichten zur Erkennung bzw. Anzeige geldwäscheverdächtiger Transaktionen
  • Durchführung von Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten: Abschlussprüfer muss die Einhaltung der umfangreichen Pflichten der Institute zur Geldwäscheprävention in die Prüfung einbeziehen und beurteilen.

Bilanzdelikte erkennen und vermeiden

Emeritus Prof. Dr. Hart Will

  • Vermeidung von Bilanzdelikten ist einfacher, als sie anschließend zu erkennen, weil die (Spezial-) Sprache des modernen Rechnungswesens nicht primär der objektiven Wahrheitsfindung, sondern der Kommunikation unter Eingeweihten dient
  • Vokabular (logische und nicht-logische Begriffe) und Grammatik (Transformationsregeln) erlauben ambivalente Aussagen und Formulierungen 
  • Bilanzdelikte sind zu vermeiden, wenn die internen Kontrollsysteme (IKS) von Informationssystemen (IS) meta-sprachlich so formuliert und angewendet werden, dass die legitimen Interessen der Beteiligten identifiziert und glaubwürdig geschützt werden
  • Gewissheit als berechtigte Glaubwürdigkeit von Bilanzen, von Finanzfluss-, sowie von Gewinn- und Verlustrechnungen ist zwar nur relativ, aber möglich, wenn eine ausreichend kritische Mentalität sowie die meta-sprachlichen Mittel vorhanden sind, um Bilanzdelikte erkennen zu können
    • ex ante durch Prüfung von IKS-Strukturen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
    • ex nunc durch ausreichende Filter für die laufenden Daten- und Informationsströme (als unabhängige Meta-IKS für die Objekt-IS)
    • ex post durch ausreichende Tests (als unabhängige Meta-Modelle aus der Sicht der jeweils legitimen Interessenten an Objekt-Informationen).

Von der digitalen Betriebsprüfung zum Bilanzdelikt

Michael Weber-Blank

  • Rechtslage zur digitalen Betriebsprüfung (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, GDPdU) 
  • Bilanzdelikte in der Übersicht 
  • Steuerlich relevante Daten
  • Prüfungszugriffe der Betriebsprüfer
  • Abwehr von unzulässigen Prüferzugriffen
  • Mitwirkungspflichten von Mandant und Berater
  • Funktionsweise des Prüfprogrammes IDEA
  • Lückenanalyse / Mehrfachbelegung
  • Zeitreihenvergleiche
  • Sinn und Unsinn von mathematischen Verprobungen nach Benfords Law oder Chi-Quadrat-Anpassungstest