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Mitgliedschaft

Der DFDDA unterscheidet bei den ordentlichen Mitgliedern zwischen persönlichem Mitglied und Firmenmitglied. Berufsanfängern (Hochschulabsolventen bis zu zwei Jahre nach Abschluss des Studiums) wird ein ermäßigter Beitrag gewährt. 

Studierende sind außerordentliche Mitglieder. Der Studentenstatus ist durch eine Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht. 

Die derzeit aktuellen Beiträge können Sie in der Beitragsordnung einsehen.

Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erworben. Senden Sie Ihren Aufnahmeantrag bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns.

Die Zahlung Ihres Mitgliedsbeitrages erbitten wir aus Arbeitsvereinfachungsgründen per Lastschrift. Bitte füllen Sie dazu die entsprechende Einzugsermächtigung aus. Eine Zahlung per Rechnung ist ebenfalls möglich.

Weitere Einzelheiten zum DFDDA e.V. können Sie auch der Satzung entnehmen.

 

Beitragsordnung

Ordentliche Mitgliedschaft

  • Berufsanfänger: 40,00 € 
    Berufsanfänger sind Absolventen in den ersten 2 Jahren nach Ende des Studiums.
  • Persönliches Mitglied: 60,00 €
  • Firmen-Mitgliedschaft: 240,00 €
    Der Betrag der Firmen-Mitgliedschaft ist empfohlen und dient als Richtgröße. Von dieser kann abgewichen werden.

Außerordentliche Mitgliedschaft

  • Studierende: 10,00 €
    Der Studentenstatus ist durch Vorlage des Studentenausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Die vollständige Beitragsordnung kann als PDF heruntergeladen werden.

Spenden nehmen wir gerne entgegen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.