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Tanja Ihden
Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
Professur für empirische Wirtschaftsforschung und angewandte Statistik 
Universität Bremen

Statistische Kennzahlen und Argumentationen spielen in zunehmendem Ausmaß eine Rolle in der deutschen Rechtsprechung. Unter Stichworten wie „Objektivierung der Beweiswürdigung“ oder „Evidenzbasierte Jurisprudenz“ wird dies von der Rechtswissenschaft selbst bereits aufgegriffen. Die Gründe für die gestiegene Aufmerksamkeit der Verwendung von Daten gegenüber sind zum einen in der ubiquitären Datenverfügbarkeit zu suchen, die wiederum zu einer steigenden Tendenz diese auszuwerten führt. Zum anderen weist die Forschung im Bereich der Schnittstelle zwischen Statistik und Recht Anwendungsfelder auf, die einen Einsatz statistischer Methoden nicht nur rechtfertigen, sondern sogar nahelegen. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern der Einsatz statistischer Methoden die Qualität der Rechtsprechung verbessern kann. Obgleich keine nachprüfbaren bzw. feststehenden Maßstäbe zur Überprüfung dieser vorliegen, existieren in der Literatur einige Versuche, Qualitätskriterien zu formulieren. Dabei wird deutlich, dass quantitative Verfahren u.a. logische Fehlschlüsse vermeiden können und so zu weniger Fehlentscheidungen führen.

Nachdem das Potential zur Verbindung der Disziplinen Statistik und Recht nicht mehr zu verkennen ist, schließt sich eine Betrachtung der Integration statistischer Methodenkompetenzen in die juristische Aus- und Weiterbildung an. In diesem Bereich verfügt die Forschungsstelle „Statistik vor Gericht“ der Universität Bremen bereits über einen Erfahrungsschatz, der im Vortrag vorgestellt wird.