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Elektronische Übermittlung von strukturierten Bilanzdaten an das Finanzamt

Sebastian Kolbe

Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, besteht grundsätzlich die gesetzliche Pflicht, den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Finanzamt zu übermitteln, § 5b EStG. Die Übermittlung der Daten hat in dem Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zu erfolgen. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz wurde von der Finanzverwaltung in Form einer Taxonomie entwickelt und durch BMF-Schreiben amtlich bekanntgegeben. Mit dieser nicht individuell veränder- oder erweiterbaren Vorlage erlangt die Finanzverwaltung standardisierte Daten. Je höher der Standardisierungsgrad der Daten ist, desto besser lassen sich die Daten verwaltungsintern automatisiert weiterverarbeiten. Der Beitrag zeigt auf, wie die Finanzverwaltung einen möglichst hohen Standardisierungsgrad zu erreichen sucht und wie etwaige Auswertungen der Daten auf Seiten der Finanzverwaltung erfolgen könnten.